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§1 - Allgemeingültigkeit

a)

Die Black Phalanx ist eine Corporation nach geltendem UEE Recht.

b)

Die Aufnahme bzw. Einstellung in die Black Phalanx erfordert aufgrund §1 a) ein Mindestalter von 18 Jahren.

c)

Der Kodex der Black Phalanx ergänzt geltendes UEE Recht und ist für alle Mitarbeiter bindendes Recht.

d)

Mitarbeiter, welche gegen geltendes Recht der UEE und ergänzendes Recht des Black Phalanx Kodex verstoßen und darüber hinaus durch ihre Aktionen dem Firmen Image bewusst oder unbewusst Schaden zufügen, werden durch den CEO oder dessen Stellvertreter schriftlich oder in anderer Form verwarnt. Bei wiederholtem Verstoß erfolgt die Einstufung in einen Strafrang (Anwärter). Sollte ein 3. Verstoß erfolgen, wird der Mitarbeiter fristlos entlassen.

 

§2 – Ehrenkodex

a)

Piloten/Squads, mit denen wir uns nicht im Krieg befinden, dürfen nicht angegriffen oder zu einem Angriff provoziert werden.

b)

Wird ein Mitarbeiter der Black Phalanx in verbaler oder non-verbaler Art und Weise angegriffen, hat er das Recht, sich dem Verhaltenskodex §3 Absatz a)entsprechend, zu verteidigen. Darüber hinaus dürfen jedoch keine weiteren Kampfhandlungen durch den Mitarbeiter initiiert werden. In jedem Fall ist der CEO oder sein Stellvertreter zu informieren. Dieser wird dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden.

c)

Andere Firmen, Vereinigungen oder Organisationen sowie einzelne Piloten, welche durch den CEO oder dessen Stellvertreter auf den Status "War" festgesetzt wurden, dürfen angegriffen werden. Der Abschuß solcher Piloten ist darüber hinaus ausdrücklich erwünscht.

 

3§ - Verhaltenskodex

a)

Es ist Mitarbeitern der Black Phalanx grundsätzlich nicht gestattet, Beleidigungen gegen andere Gruppen, Vereinigungen, Organisationen oder Piloten auszusprechen. Dies gilt auch dann, wenn diese sich beleidigend verhalten. Es werden keinerlei rassistische Äußerungen geduldet (bei bewiesener Zuwiderhandlung erfolgt sofortige Kündigung).

 

§4 – Vereinbarkeit von Familie und Beruf

a)

Die Interessen der Black Phalanx sind in einem zumutbaren Rahmen den eigenen Spiel-Interessen überzuordnen.

b)

Ausgenommen von §4 Absatz a) sind Verpflichtungen im Real Life, das RL ist immer wichtiger als ein Spiel.

 

§5 - Informationspflicht

Jeder Mitarbeiter hat sich auf dieser Seite über die aktuelle Lage zu informieren, bevor er/sie mit seinem Schiff startet.

 

§6 - Handelsabkommen

Potentiell feindlich gesonnene Firmen, Zusammenschlüsse, Organisationen oder einzelne Piloten der Black Phalanx Corporation dürfen nur beliefert werden, wenn diese vorher ihre schriftliche Bereitschaft über dauerhafte Vereinbarungen abzuschließen.

 

§7 - Administration

Um eine Administrativer Organisation der Aufträge der Black Phalanx Corporation sicherzustellen, ist die Nutzung der Plattform "Teamspeak" zu nutzen. Hierzu werden durch den CEO, den COO oder den PR Presseoffizier die entsprechenden Zugangsdaten schriftlich mitgeteilt.

 

§8 – Rules of Engagment

a)

Jeder Mitarbeiter ist dazu verpflichtet nach geltendem UEE Recht zu handeln.

Das geltende Recht der UEE ist im Rahmen von Missionen und Aufträgen auf angehörige sowie Schutzbefohlene der Black Phalanx anzuwenden.

b)

Jeder Mitarbeiter der Black Phalanx ist dazu verpflichtet, akute Gefahren für Leib und Leben der Mitarbeiter der Black Phalanx und deren Schutzbefohlene abzuwenden. Dazu stehen dem Mitarbeiter alle verfügbaren Mittel zur Verfügung.

c)

Die Mitarbeiter der Black Phalanx sind dazu verpflichtet, drohende Gefahr mittels unmittelbarer Gewalt abzuwenden um drohende Gefahr für Leib und Leben der Angehörigen der Black Phalanx sowie deren Schutzbefohlenen abzuwenden.

 

§9 – Haftungsausschluss

Alle Angehörigen handeln im Auftrag der Black Phalanx Corporation und im Sinne der UEE Rechtsprechung sowie dem jeweils gültigen Kodex der Black Phalanx Corporation. Im Falle einer Erhebung auf Anspruch von Schadenersatz, gilt die Beweislastumkehr. Der Kläger ist in der Verantwortung ein Schuldhaftes Handeln der oder des Mitarbeiters der Black Phalanx Corporation nachzuweisen.

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